Das neue Strahlenschutzgesetz – Auswirkungen auf die radioonkologische Forschung in Deutschland

Vor dem Hintergrund der Europäischen Richtlinie 2013/59/Euratom hat der Bundesgesetzgeber das neue Strahlenschutzgesetz
erlassen. Dieses wird ab dem 01.01.2019 die Anwendung ionisierender Strahlung in der Heilbehandlung und der
medizinischen Forschung regeln. Während die grundsätzliche Aufteilung zwischen Heilbehandlung und Forschung beibehalten
wird, offenbaren sich im Detail mitunter gravierende Unterschiede zum bestehenden Recht. Die Neuregelungen
für den Bereich der radioonkologischen Forschung werden in diesem Beitrag beleuchtet. Der Fokus liegt dabei auf der
Darstellung der neuen Fristenregelungen für die Genehmigung durch bzw. die Anzeige bei der zuständigen staatlichen
Aufsichtsbehörde. Dabei wird deutlich, dass es gelungen ist, eine klare Verbesserung der bisher für die Forschenden unbefriedigenden
Rechtslage zu erreichen: Mit dem Ziel die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland nicht
weiter zu gefährden, wurde auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens noch die wichtige Fristenregelung bei der
Genehmigung radioonkologisch-therapeutischer Forschungsvorhaben erreicht, die zu einer nachhaltigen Beschleunigung
der Genehmigungspraxis in Deutschland führen dürfte.  >>>>>zum vollständigen Artikel