AG Patientensicherheit stellt Formulare zur Meldung unerwünschter Ereignisse zur Verfügung

Mit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes am 31.12.2018 besteht eine Verpflichtung der Strahlenschutzverantwortlichen zur Meldung bedeutsamer Vorkommnisse an die zuständige Behörde. Diese bewertet die Meldungen und leitet ihre Bewertung in pseudonymisierter Form an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als zentraler Stelle weiter, die diese Informationen gemäß § 111 Abs. 1 StrlSchV systematisch auswertet und regelmäßig in Form eines Jahresberichts veröffentlicht.

Die Formblätter stehen Ihnen hier zum Download bereit:

=> Formblatt Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses gem. §108 StrlSchV
=> Formular zur internen Dokumentation eines unerwünschten Ereignisses

Die Auswertungen und Empfehlungen zu einzelnen Vorkommnissen werden in anonymisierter Form auf der Homepage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) veröffentlich, wenn diese aufgrund ihrer Bedeutsamkeit für andere Anwendungen und Anwender ebenfalls wichtig sein können.