In der nächsten Zeit wird über die künftige Präsenz der Radioonkologie in der Ausbildung und den Fortbestand des Faches an den Fakultäten entschieden.

Daher möchten wir Sie dringend bitten, bereits jetzt Ihren Einfluss auf den Ausgestaltungsprozess der Lehre aktiv geltend zu machen. Die Weiterentwicklung des Medizinstudiums beinhaltet im Wesentlichen eine Ausrichtung vom faktenbasierten hin zum kompetenzbasierten Lernen auf Basis des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin 2.0 (NKLM) und legt den Fokus auf eine praxisnahe, longitudinale und fachübergreifende Ausbildung. Auch in der künftigen ÄApprO ist die Strahlentherapie integriert in das Querschnittsfach „Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz“ und findet sowohl im NKLM als auch im Kompetenzorientierten Gegenstandskatalog Medizin (GK) kaum explizite Erwähnung als eigenständiges Fach. Umso wichtiger ist an dieser Stelle Ihr persönliches Engagement als Fachvertreterinnen und Fachvertreter vor Ort.

Nach Abschluss der NKLM-Lernzielmarkierung unter Einbeziehung der Strahlentherapie, sind die jeweiligen Zuordnungen der Fächer zu den einzelnen Lernzielen im NKLM seit dem 23.11.2021 auf www.nklm.de veröffentlicht und einsehbar. In vielen für unser Fach relevanten Lernzielen findet die Radioonkologie bereits Erwähnung. In anderen Bereichen sollte jedoch eine umfassendere Verlinkung bzw. Kommentierung im Sinne der Strahlentherapie angestrebt werden.

Alle medizinischen Fakultäten müssen nun auf Grundlage des NKLM die Lehre individuell realisieren (Kerncurriculum ca. 80%). Aufgrund der noch ausstehenden konkreten Umsetzung des longitudinalen Curriculums, die den jeweiligen medizinischen Fakultäten nicht zuletzt aufgrund der Hochschulautonomie und Freiheit der Lehre als Kernbestandteil der Wissenschaftsfreiheit obliegt, sind Umfang, Positionierung und Überarbeitung der strahlentherapeutischen Lehre am jeweiligen Standort somit noch offen. Zudem lässt auch der Vertiefungsbereich (ca. 20% des Curriculums) Spielraum für die Fakultäten Schwerpunkte in der Lehre zu setzen.

Auf Basis einer aktuellen Umfrage zum momentanen Zustand der strahlentherapeutischen Lehre an den Universitätskliniken in Deutschland sowie der aktuellen Inhalte des NKLM wurde im Rahmen des AKRO der DEGRO ein Konzeptpapier zur Integration der radioonkologischen Lehre in der neuen ÄApprO erstellt und im Januar 2022 im Journal „Strahlentherapie und Onkologie“ veröffentlicht. Dieses beinhaltet die derzeitigen DEGRO-Empfehlungen bzgl. der Themen, des Umfangs und der Argumentationsgrundlage für die Etablierung der radioonkologischen Lehre an den jeweiligen Fakultäten im Kontext der neuen Approbationsordnung. Diese können im Rahmen der jeweiligen Neugestaltung des Curriculums bei der Implementierung der radioonkologischen Lehre als orientierende Hilfestellung genutzt werden. Die deutsche Fassung der Handreichung können Sie hier herunterladen.

Seit dem Frühjahr 2022 ist für alle Fakultätsbeauftragten des NKLM der Zugang zum Bewertungstool der aktuellen NKLM-Fassung freigeschaltet. Hierüber können die jeweiligen Fakultätsbeauftragten nochmals Einfluss auf die derzeitige Ausarbeitung des NKLM nehmen.
Die Radioonkologie und Strahlentherapie ist ein wichtiger Bestandteil in der therapeutischen Onkologie und hat sowohl klinisch als auch epidemiologisch eine signifikante gesundheitspolitische Bedeutung. Die Relevanz der Radioonkologie im Bereich der medizinischen Ausbildung in den künftigen Jahren und Jahrzehnten wird sich maßgeblich in den kommenden Monaten über die Ausgestaltung der Curricula an den einzelnen Fakultäten manifestieren.

In diesem Zuge bitten wir die zuständigen Klinikdirektorinnen und -direktoren bzw. die Lehrverantwortlichen der radioonkologischen und strahlentherapeutischen Abteilungen, aktiv auf die Dekanate bzw. Fakultätsverantwortlichen für den NKLM zuzugehen, um sich bei dem Ausgestaltungsprozess der Lehre des NKLM als auch direkt an den jeweiligen Fakultäten proaktiv einzubringen (siehe Rundbrief Ordinarien & Lehrbeauftragte Lehrgestaltung 03.2022). Ein gangbarer und bereits erprobter Weg ist z. B. der Folgende:

  • Identifikation der jeweiligen Fakultätsbeauftragten des NKLM über Anfrage beim Dekanat. Anschließend Kontaktaufnahme mit den Fakultätsbeauftragten mit der Bitte um ergänzende Kommentierung des NKLM
  • Klärung des Ablaufs bzw. der Organisation zur Gestaltung des neuen Curriculums beim Dekanat. Im Weiteren aktives Einbringen in den Gestaltungsprozess des neuen Curriculums im Sinne der Radioonkologie an den jeweiligen Fakultäten (siehe Handreichung Konzeptpapier RadOnk Lehre in neuer ÄApprO 09.2021)

Im Downloadbereich finden Sie sowohl eine Handreichung, einen NKLM-Kommentierungsvorschlag der DEGRO sowie eine Präsentation zum aktuellen Stand des NKLM.

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