Studien
Laufende Studien
Die DEGRO gibt allen Studienleitern multizentrischer Studien die Gelegenheit, an dieser Stelle auf ihre Studien hinzuweisen. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, Patienten in laufende Studien einzubringen und dadurch die Bearbeitung der Fragestellung zu unterstützen.
Nach den neuen Verordnungen zum Strahlenschutz müssen alle neu geplanten Studien, die Forschung mit ionisierenden Strahlen beinhalten, vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt werden. Hinweise und Hilfen hierzu unter: "Genehmigungen nach RöV und StrSchV".
Genehmigung nach RöV und StrSchV
In der Strahlenschutz-Verordnung und der Röntgen-Verordnung wird nach § 23 StrSchV und § 28a RöV eine Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) verlangt, wenn ionisierende Strahlen am Menschen im Rahmen der klinischen Forschung angewandt werden, zum Beispiel in randomisierten Studien. Nähere Ausführungen dazu hat die DEGRO im 3. Rundbrief 2003 veröffentlicht. Für die fachliche Beratung von Studienleitern zur Abgrenzung zwischen Heilkunde versus genehmigungspflichtiger Anwendung im Rahmen der Forschung hat die DEGRO in Zusammenarbeit mit dem BfS ein unabhängiges Expertengremium eingerichtet ( download der Geschäftsordnung). Die rechtsverbindliche Entscheidung über die Notwendigkeit einer Genehmigung durch das BfS bleibt davon unberührt. Für die Anfrage finden Sie hier einen Fragebogen als Word-Formular ( download der Voranfrage). Bitte senden Sie die ausgefüllte Anfrage per E-Mail an die Adresse des Vorsitzenden des Expertengremiums: Professor Dr. Frederik Wenz, E-Mail: frederik.wenz@umm.de Die für das BfS anschließend notwendigen Fragebögen finden Sie auf den Internetseiten des BfS unter http://www.bfs.de/bfs/dienstleistungen/med_forschung
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